Unsere aktuellen News auf einen Blick
Ritter Koller engagiert sich als Kranzpartner am 116. Aargauer Kantonalschwingfest in Möhlin
Am 3. und 4. Juni 2023 findet in Möhlin das 116. Aargauer Kantonalschwingfest statt, welches vom Schwingklub Fricktal organisiert wird. Ritter Koller Rechtsanwälte unterstützt diesen Anlass als Kranzpartner. Wir freuen uns auf einen spannenden und fairen Anlass. Homepage Aargauer Kantonalschwingfest 2023
Bericht über Urteil vom 26. Mai 2023 «vorsätzliche Tierquälerei»
RA Michael Ritter vertrat einen Landwirt, welcher der vorsätzlichen Tierquälerei beschuldigt wurde. Das Bezirksgericht Baden sprach den Landwirt frei, worüber das Badener Tagblatt am 26. Mai 2023 berichtet hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bericht über Urteil
Wir sind persönlicher Sponsor von Fabienne Hoenke
Fabienne Hoenke ist am Pfingstmontag in Bern über 200 m mit 23.65 sec. ein neuer Schweizer Rekord U20 Women (bisher Mujinga Kambundji 23.68 sec.) gelaufen. Herzlichen Gratulation. Bild Fabienne Hoenke
Bericht in der BauernZeitung vom 19. Mai 2023
Über das Referat von RA Michael Ritter zum Thema "Tierschutzkontrollen - Rechtliche Aspekte für TierärztInnen" anlässlich der 10. Schweizerischen Tierärztetage 2023 wurde in der BauernZeitung vom 19. Mai 2023 ausführlich berichtet. Bericht Bauernzeitung Tierschutz
Wir sind persönlicher Sponsor von Fabienne Hoenke
Fabienne Hoenke ist der Start in die Outdoor-Leichtathletiksaison geglückt. Am Meeting in Willisau lief sie über 150 m mit 17.78 sec. eine persönliche Bestleistung, welche gleichbedeutend mit der Aargauer Bestleistung ist. Herzliche Gratulation. Bild Fabienne Hoenke
Urteil BGer 5A_740/2021 vom 10. Juni 2022
RA Pius Koller hat im Jusletter vom 20. Februar 2023 das Urteil BGer 5A_740/2021 kommentiert. In diesem in französischer Sprache ergangenen Urteil äussert sich das Bundesgericht zur Zweckentfremdung von landwirtschaftlichen Grundstücken gemäss Art. 29 Abs. 1 lit. d BGBB. Urteil BGer5A_740/2021
Wir gratulieren Noelle Weis zum Schweizermeistertitel im Unihockey bei den U21-Juniorinnen
Noelle Weis hat am Ostermontag mit den U21-Juniorinnen den ersten Schweizermeistertitel in der Vereinsgeschichte der Wizards Bern Burgdorf gewonnen. In einem hart umkämpften Spiel gegen die Kloten-Dietlikon Jets fiel die Entscheidung erst in der Overtime. Wir gratulieren Noelle zum Gewinn des Titels und sind stolz, ihr persönlicher Sponsor zu sein. U21 Juniorinnen Wizards Bern Brugdorf
Bericht der BauernZeitung «Sich nicht alles gefallen lassen» vom 17. März 2023
Über das Referat von MLaw Xenia Barth zum Thema «Der Umgang mit Tierschutzkontrollen» wurde in der BauernZeitung vom 17. März 2023 ein Bericht verfasst. Bericht Bauernzeitung Tierschutzkontrollen
Referat zum Thema «Der Umgang mit Tierschutzkontrollen»
Im Rahmen der Regionalveranstaltungen des Verbands Thurgauer Milchproduzenten hielten RA Michael Ritter und MLaw Xenia Barth am 7. und 8. März 2023 ein Referat zum Thema «Der Umgang mit Tierschutzkontrollen». Präsentation der Umgang mit Tierschutzkontrollen
Direktzahlungen zu Unrecht gekürzt; Urteil WBE.2021.414 des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 28. November 2022
Mit diesem Urteil stellte das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau klar, dass für die Annahme eines Wiederholungsfalls im Sinne von Anhang 8, Ziff. 1.2 DZV beim selben Kontrollpunkt der gleiche oder ein analoger Mangel bereits in der Kontrolle für das gleiche Beitragsjahr oder in einer Kontrolle für die drei vorangegangenen Beitragsjahre beim selben Bewirtschafter oder bei derselben Bewirtschafterin festgestellt worden sein muss. Gemäss Anhang 8, Ziff. 2.3.1 lit. c DZV bildet ein Kontrollpunkt ein unvollständiges, fehlendes, falsches oder unbrauchbares Auslaufjournal für angebundene Tiere der Rinder- und Ziegengattung. Ein anderer, davon zu unterschiedener Kontrollpunkt bildet Anhang 8, Ziff. 2.3.1 lit. d DZV, wonach der Abstand zwischen zwei Auslauftagen für angebundene Tiere der Rinder- und Ziegengattung nicht mehr als zwei Wochen betragen darf. Die beiden Kontrollpunkte dürfen nicht vermischt werden (E. 5.1). Im vorliegenden Fall wurde dem Beschwerdeführer bei der Tierschutzkontrolle vom 1./2. Oktober 2020 seitens des Veterinärdienstes gemäss dem Kontrollrapport und Erläuterungsschreiben vorgeworfen, vier Mastrindern während mehr als 14 Tagen keinen Auslauf gewährt zu haben (Kontrollpunkt Anhang 8, Ziff. 2.3.1 lit. d DZV). Erst im Rahmen des Schreibens der Abteilung Landwirtschaft betreffend die Beurteilung der Direktzahlungen für das Jahr 2020 wurde neben dem Umstand, dass den vier Mastrindern während mehr als 14 Tagen kein Auslauf gewährt worden sei, bemängelt, dass die Tiere im Auslaufjournal nicht separat aufgeführt worden seien (E. 5.2). Bei der Nachkontrolle vom 26. Januar 2021 wurde dem Beschwerdeführer vom Veterinärdienstes als auch von Landwirtschaft Aargau dagegen vorgeworfen, dass im Auslaufjournal nicht oder nicht glaubwürdig gewährte Ausläufe eingetragen worden seien (Kontrollpunkt Anhang 8, Ziff. 2.3.1 lit. c DZV). Dieser Mangel ist jedoch nicht mit dem Mangel der ersten Kontrolle gleichzustellen. Aus diesem Grund und entgegen den Ausführungen der Abteilung Landwirtschaft Aargau lag kein Wiederholungsfall vor. Dem entsprechend hätte auch die Punktezahl bei der Kürzung der Direktzahlungen nicht verdoppelt werden dürfen (E. 5.2). Das Verwaltungsgericht reduzierte deshalb die von Landwirtschaft Aargau vorgenommene Kürzung von Fr. 61'291.80 auf Fr. 5'400.00 (E. 5.2 f.). Urteil WBE.2021.414. Urteil Verwaltungsgericht vom 28. November 2022
Wir sind Dress-Sponsor der U13 von Volley Möhlin
Die U13 von Volley Möhlin konnte in den von uns gesponserten Dressen erste Turniererfahrungen sammeln. Wir wünschen den jungen Spielerinnen weiterhin viel Spass und Erfolg. Foto U13 Volley Möhlin
Herzliche Gratulation an Fabienne Hoenke zum Schweizermeistertitel
Fabienne hat an den Schweizer Hallenmeisterschaften mit 23.95 sec. einen neuen Rekord über 200 m in der Kategoire U20 Indoor aufgestellt. Wir gratulieren Fabienne zu ihrer Glanzleistung und sind stolz, ihr persönlicher Sponsor zu sein. NFZ Bericht
Wir sind persönlicher Sponsor von Fabienne Hoenke aus Möhlin
Fabienne Hoenke aus Möhlin ist eine Nachwuchshoffnung der Schweizer Leichtathletik. Sie ist 19 Jahre jung und Mitglied des Nachwuchs-Nationalkaders. Fabienne ist aktuell U20 Schweizermeisterin über 200 m Indoor und Outdoor sowie in der Kategorie U16 die Allzeitbeste über 60 m Hürden Indoor und 80 m Outdoor. Wir sind stolz, persönlicher Sponsor von Fabienne Hoenke zu sein und wünschen ihr viel Erfolg für die neue Leichtathletiksaison. Steckbrief Fabienne Hoenke
Referat zum Thema bäuerliches Bodenrecht
RA Pius Koller hält am 13. März 2023 den jährlichen Vortrag an der ETH zum bäuerlichen Bodenrecht.
Seminar zum Thema «Handlungsfelder neues Erbrecht und Einfluss Revision der Ergänzungsleistungen»
RA Pius Koller hat zusammen mit MLaw Delia Reisinger am 26. Januar 2023 ein Seminar zum Thema «Handlungsfelder neues Erbrecht und Einfluss der Ergänzungsleistungen» im Rahmen der Projectos Seminare in Zürich gehalten. koller-reisinger--folien--handlungsfelder-neues-erbrecht-und-einfluss-revision-der-erganzungsleistungen.pdf
Sonderbeilage der Berner Zeitung «SeniorInnen» vom 23. April 2022
Rechtsanwalt Pius Koller wurde im Rahmen dieser Sonderbeilage über seine Meinung zur Übertragung von Liegenschaften an die Nachkommen befragt. bz-seniorinnen-1-2022.pdf
info Ritter Koller 01 – Dezember 2022
Zum Jahresende informieren wir Sie über bevorstehende Änderungen. Gleichzeitig danken wir Ihnen für die gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen alles Güte für das neue Jahr. ritter-koller-info-01-dez-2022.pdf
Referat zum Thema «Interessenkollisionen»
RA Pius Koller hielt am 8. Dezember 2022 ein Referat zum Thema «Interessenkollisionen» am 9.Spezialiesierungskurs zum Fachanwalt/Fachanwältin SAV Erbrecht. Präsentation interessenkollisionen.pdf
Neue Geschäftsadresse ab 1.1.2023
Die Ritter Koller AG hat ab dem 1. Januar 2023 eine neue Adresse. Wir ziehen in den Gewerbepark Bata 10 in Möhlin um. Wir freuen uns, Sie am neuen Standort herzlich willkommen zu heissen.
Referat zum Thema «Tierschutzaktivisten und Tierschutzkontrollen»
RA Michael Ritter hielt am 27. Oktober 2022 ein Referat zum Thema «Tierschutzaktivisten und Tierschutzkontrollen» an der Schulung der European Dairy Farmers, Swiss Branch, auf dem St. Margarethengut in Binningen. Präsentation Tierschutzaktivisten und Tierschutzkontrollen
Eine weitere Saison ging zu Ende und ich bedanke mich bei meinem Sponsor
Viele neue Erfahrungen durfte Noelle Weis in der Saison 2021/22 sammeln. Anbei ein kurzer Rückblick von ihr und ein grosses Dankeschön an ihren Sponsor. Dankeschön
Weiterbildung Treuland vom 15./22. September 2022
RA Michael Ritter referierte an der Treuland-Weiterbildung vom 15./22. September 2022 zum Thema "Verlust des Gewerbestatus eines Landwirtschaftsbetriebs und die Auswirkungen in erb-, familien- und steuerrechtlicher sowie sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht". Präsentation Treuland
Referat zum Thema «Neues Erbrecht»
RA Pius Koller hielt am 14. September 2022 ein Referat zum Thema «Neues Erbrecht» an den Weiterbildungstagen des Schweizerischen Anwaltsverbandes in der Universität Neuenburg vom 14./15. September 2022. PR Präsentation Neues Erbrecht
Neue Einlauf-Shirts für den FC Gelterkinden
Pünktlich zum Saisonstart konnten wir die neuen Einlauf-Shirts der 1. Mannschaft übergeben. Wir wünschen dem Fanionteam auf diesem Weg einen guten Start und eine erfolgreiche und verletzungsfreie 2. Liga Fussball-Saison.
RA Michael Ritter ist neu Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Agrarrecht (SGAR)
RA Michael Ritter wurde anlässlich der Vereinsversammlung vom 2. September 2022 in den Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Agrarrecht (SGAR) gewählt.
Wir freuen uns, Frau Vera Keller als Rechtsanwältin begrüssen zu dürfen
Wir freuen uns, Frau Vera Keller bei uns als Rechtsanwältin begrüssen zu dürfen. Sie hat an der Universität Basel Rechtswissenschaft studiert. Nach dem Studium absolvierte sie Rechtspraktika bei einer grösseren Basler Wirtschaftskanzlei, beim Strafgericht Basel-Stadt und bei der Ritter Koller AG. Zwischenzeitlich war sie als Juristin in der Nachlassplanung und Willensvollstreckung für eine regional verankerte Bank tätig. Im Frühling 2022 hat Frau Vera Keller das Anwaltspatent des Kantons Aargau erlangt und wird unser Team ab dem 1. September 2022 verstärken.
Referat zum Thema «Die Rückerstattungspflicht der Erben gemäss Art. 16a ELG und weitere Auswirkungen der EL-Revision auf das Erbrecht»
RA Pius Koller referierte am 17. Schweizerischen Erbrechtstag vom 25. August 2022 zum Thema «Die Rückerstattungspflicht der Erben gemäss Art. 16a ELG und weitere Auswirkungen der EL-Revision auf das Erbrecht». PR Präsentation Erbrechtstag
Gabenspende am ESAF 2022
Genau in zwei Wochen beginnt das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest in Pratteln. Am 12. August 2022 wird der Gabentempel eröffnet. Auch wir haben uns als Sponsor am ESAF mit einer Gabenspende "Truhe Modern" engagiert. Wir wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg und dem OK gutes Gelingen.
Wir freuen uns, Frau Xenia Barth bei uns im Team begrüssen zu dürfen
Wir freuen uns, Frau Xenia Barth bei uns im Team begrüssen zu dürfen. Sie hat an der Universität Basel Rechtswissenschaften studiert und war bereits während ihres Studiums in einem Teilzeitpensum für uns tätig. Ab 1. Juli 2022 absolviert Frau Barth bei uns ein Rechtspraktikum im Hinblick auf den Erwerb des Anwaltspatents.
Wir freuen uns, Frau Delia Reisinger bei uns im Team begrüssen zu dürfen
Wir freuen uns, Frau Delia Reisinger bei uns im Team begrüssen zu dürfen. Sie hat an der Universität Zürich Rechtswissenschaften studiert und war bereits während ihres Studiums in einem Teilzeitpensum rechtsberatend für ein med-tech Start-up tätig. Ab 1. Mai 2022 absolviert Frau Reisinger bei uns ein Rechtspraktikum im Hinblick auf den Erwerb des Anwaltspatents.
Wir freuen uns, Herrn Alessandro Alfano bei uns als Rechtsanwalt begrüssen zu dürfen
Wir freuen uns, Herrn Alessandro Alfano bei uns als Rechtsanwalt begrüssen zu dürfen. Er hat in einem Anwalts- und Notariatsbüro die kaufmännische Berufslehre absolviert und danach an der Universität Basel Rechtswissenschaften studiert. Während des Studiums arbeitete er in einer Anwaltskanzlei in Frick und als wissenschaftlicher Hilfsassistent am Lehrstuhl für Gesellschafts- und Rechnungslegungsrecht. Nach dem Studium war Herr Alessandro Alfano als Rechtspraktikant am Bezirksgericht Laufenburg sowie in einer Anwaltskanzlei in Baden. 2021 hat er das Anwaltspatent erlangt und wird ab 1. April 2022 unser Team verstärken.
UFA Revue Bericht zum Thema Güllen und Gewässerschutz
In der UFA Revue 3/2022 ist ein Bericht von RA Pius Koller und BScETH Agr Carol Tanner zum Thema Güllen und Gewässerschutz publiziert worden. ufa-revue-3-2022
Referat zum Thema bäuerliches Bodenrecht
RA Pius Koller hält am 7. März 2022 den jährlichen Vortrag an der ETH zum bäuerlichen Bodenrecht.
Referat zum Thema Unternehmens­formen und SchKG
RA Michael Ritter unterrichtet am 20. Dezember 2021 die Betriebsleiterschüler am landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg im Modul 3 Agrarrecht und Unternehmensformen (Unternehmensformen und SchKG). Praesentation Liebegg
Erreichbarkeit über die Festtage 2021
Unser Büro ist vom 24. Dezember bis am 2. Januar geschlossen. Ab dem 3. Januar sind wir wieder gerne für Sie da.
Referat zum Thema Konkubinat, Ehegüter- und Erbrecht vom 6. Dezember 2021
RA Pius Koller unterrichtet am 6. Dezember 2021 die Betriebsleiterschüler am landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg im Modul 3 Agrarrecht und Unternehmensformen (Konkubinat, Ehegüter- und Erbrecht). Praesentation Liebegg
Urteil BGer 2C_1069/2020 vom 27. Oktober 2021 betreffend Anwendbarkeit von Art. 64 Abs. 1 lit. e BGBB auf geschützte Tierarten
Im Entscheid 2C_1069/2020 vom 27. Oktober 2021 hatte das Bundesgericht die Frage zu beurteilen, ob die Schweizerische Vogelwarte berechtigt ist, im Kanton Wallis 18 Parzellen mit zwei Gebäuden zu kaufen, in welchen Zwergohreulen hausen. hp Puplikation Urteil BGer 2C_1069_2020 vom 30.11.2021
Wir freuen uns, Herrn Marco Belser bei uns im Team begrüssen zu dürfen
Wir freuen uns, Herrn Marco Belser bei uns im Team begrüssen zu dürfen. Er hat an der Universität St. Gallen Rechtswissenschaft mit Wirtschaftswissenschaften studiert und war bereits während seines Studiums in einem Teilzeitpensum für uns tätig. Ab 1. November 2021 absolviert Marco Belser bei uns ein Rechtspraktikum im Hinblick auf den Erwerb des Anwaltspatents.
Wir haben unsere Kompetenz verstärkt
Michael Ritter hat kürzlich die Weiterbildung zum Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht mit Erfolg abgeschlossen. Herzliche Gratulation.
RA Pius Koller ist neu Präsident der Fachkommission Fachanwalt SAV Erbrecht deutsche Schweiz
Der Vorstand vom SAV hat anlässlich seiner Sitzung vom 20. August 2021 RA Pius Koller zum Präsidenten der "Fachkommission Fachanwalt SAV Erbrecht deutsche Schweiz" gewählt.
Durchgriff und indirekte Zuwendungen im Erbrecht
In der AJP 1/2021 erschien ein Aufsatz von RA Pius Koller zum Thema "Durchgriff und indirekte Zuwendungen im Erbrecht". AJP 1/2021 Aufsatz
Weiterbildung Treuland vom 25. Juni 2021 online
RA Pius Koller referierte an der Treuland-Weiterbildung vom 25. Juni 2021 online zum Thema "Aktuelle Gerichtsurteile aus dem Steuer- und Agrarrecht". PR Präsentation Treuland mit Urteilskommentierung in Steuer- und Agrarrecht Urteilskommentierung
Ein grosses Dankeschön an meinen Sponsor
Noelle Weis schildert im Anhang ihre Unihockey Saison 2020/21 in Coronazeiten und bedankt sich bei ihrem Sponsor. Dankeschön
Referat zum Thema Aktuelle Gerichtsurteile und Praxis aus dem Agrar- und Steuerrecht
RA Pius Koller hält an der treuland Weiterbildungsveranstaltung vom 25. Juni 2021 einen Vortrag zum Thema "Aktuelle Gerichtsurteile und Praxis aus dem Agrar- und Steuerrecht".
Referat zum Thema bäuerliches Bodenrecht
RA Pius Koller hält den jährlichen Vortrag an der ETHZ dieses Mal in digitaler Form ab.
Trikotsponsor von Volley Möhlin Juniorinnen U13
Wir unterstützen auch die Jüngsten in Möhlin. Seit rund drei Jahren sind wir Trikotsponsor der Juniorinnen U13. Leider konnten sie diese Saison wegen der Corona-Pandemie nicht zu Ende spielen. Wir wünschen ihnen eine gute Vorbereitung und erfolgreiche Saison 2021/22. Hopp Volley Möhlin! Teamfoto Juniorinnen U13
Durchgriff und indirekte Zuwendungen im Erbrecht
In der AJP 1/2021 erscheint ein Aufsatz von RA Pius Koller zum Thema "Durchgriff und indirekte Zuwendungen im Erbrecht". In der Anlage wird die erste Seite des Aufsatzes publiziert. Der gesamte Aufsatz steht Ihnen in der AJP zur Verfügung. AJP 1/2021 Aufsatz
Erreichbarkeit über die Festtage
Unser Büro ist vom 24. Dezember bis am 3. Januar geschlossen. Ab dem 4. Januar sind wir wieder gerne für Sie da.
Wir bedanken uns
Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und wünschen Ihnen für das neue Jahr Gesundheit sowie viele schöne Momente. Weihnachtskarte 2020
EL-Reform tritt am 1. Januar 2021 in Kraft
Die Reform zum Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, welche am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, tangiert auch das Erbrecht, weshalb die in Kraft tretenden Bestimmungen sowohl bei der Nachlassplanung wie auch bei der Nachlassabwicklung zu beachten sind. Reform-el-2021
Herzlich willkommen Frau Vera Keller
Wir freuen uns, Frau Vera Keller bei uns im Team begrüssen zu dürfen. Sie hat an der Universität Basel Rechtswissenschaften studiert und danach als Volontärin in einer grösseren Wirtschaftskanzlei sowie am Strafgericht Basel-Stadt gearbeitet, bevor sie in der Nachlassplanung und Willensvollstreckung für eine regional verankerte Bank tätig war. Ab 1. November 2020 absolviert Vera Keller bei uns ein Rechtspraktikum im Hinblick auf den Erwerb des Anwaltspatents des Kantons Aargau.
Wir freuen uns, Herrn Damian Wehrli bei uns begrüssen zu dürfen
Wir freuen uns, Herrn Damian Wehrli bei uns begrüssen zu dürfen. Er hat an der Universität Zürich Rechtswissenschaften studiert und absolviert bei uns ab 1. Oktober 2020 ein Rechtspraktikium im Hinblick auf den Erwerb des Anwaltspatents.
Wir engagieren uns auch im nationalen Leistungssport ...
und unterstützen Noelle Weis mit ihrem Verein Unihockey Basel Regio und der U19-Nationalmannschaft. Wir wünschen ihr eine erfolgreiche Saison 2020/2021.
Urteil BGer 2C_247/2020 vom 18. Juni 2020 betreffend Besteuerung von Land eines Landwirts in der Weilerzone
Mit diesem Urteil kassiert das Bundesgericht ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau. Letzteres hatte einem landwirtschaftlichen Grundstück im Halte von 8'323 m2, welches in einer Weilerzone lag und in drei Teile parzelliert worden ist, den Charakter eines landwirtschaftlichen Grundstücks gemäss § 27 Abs. 4 StG/AG abgesprochen und die drei durch die Parzellierung entstandenen Grundstücke als Bauland beurteilt. Das Bundesgericht hält fest (Erw. 3.5.2), dass es sich bei Land, welches von einer aargauischen Weilerzone überlagert ist, nicht um Bauland handelt. Folglich hat der Landwirt nicht Bauland veräussert. Auch die Tatsache, dass die Käufer der drei Grundstücke diese nicht mehr landwirtschaftlich nutzen wollen, ist für die privilegierte Besteuerung gemäss § 27 Abs. 4 StG/AG ohne Bedeutung. Das Bundesgericht erinnert daran, dass der Umstand, dass die Käuferschaft das fragliche Grundstück unwiderruflich aus dem landwirtschaftlichen Kreislauf herauslöst, der Anwendung von § 27 Abs. 4 StG/AG nicht entgegensteht, solange das Grundstück bis zur Realisation (hier bei einem Grundstück die Veräusserung und bei zwei Grundstücken die Privatentnahme) die Anforderungen an ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück erfüllt hat (sogenannte retrospektive Sichtweise). Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat somit zu prüfen, ob und gegebenenfalls wann das Stammgrundstück, welches in drei Grundstücke parzelliert worden ist, die Eignung zur landwirtschaftlichen Nutzung verloren hat (Erw. 3.6). Urteil BGer 2c_247_2020
Urteil BGer 1C_145/2019 vom 20. Mai 2020 betreffend Anwendbarkeit von Art. 24c RPG auf landwirtschaftlich genutzte altrechtliche Wohnbauten
Das Bundesgericht hatte erstmals seit der Revision von Art. 24c RPG vom 23. Dezember 2011 (in Kraft seit dem 1. November 2012) Gelegenheit, darüber zu entscheiden, ob ein altrechtliches Wohnhaus für die abtretende Generation in der Landwirtschaftszone, bei dem der landwirtschaftliche Verwendungszweck nicht aufgegeben worden ist, in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt. Das Bundesgericht prüfte diese Frage unter Bezugnahme auf die Beratungen im Parlament, die Erläuterungen des Bundesamts für Raumentwicklung ARE zur RPV-Revision und die Rechtslehre. Es kam zum Schluss (Erw. 3.8), dass der besondere Regelungsgehalt von Art. 24c Abs. 3 RPG, nach dem der angebaute Ökonomieteil das rechtliche Schicksal des Wohngebäudes teilt, dafür spricht, dass das ganze altrechtliche Gebäude von dieser Bestimmung ausgenommen bleibt, sofern die landwirtschaftliche Nutzung im Wohnteil anhält. Ein praktizierender Landwirt sei für eine zeitgemässe Wohnnutzung nicht auf eine Erweiterung eines altrechtlichen Gebäudes nach Art. 24c RPG angewiesen, sondern könne gegebenenfalls einen in der Landwirtschaftszone zonenkonformen Neubau erstellen. Das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot erfordert es gemäss Bundesgericht nicht, die Veränderungsmöglichkeiten nach Art. 24c RPG auf noch teilweise oder ganz landwirtschaftlich genutzte altrechtliche Wohnbauten auszudehnen. Unabhängig von den Ausführungen in den Erläuterungen des ARE zur RPV-Revision sei nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber bei der Revision von Art. 24c RPG eine solche Zielsetzung verfolgt habe. Im Gegenteil sei gerade eine Anwendung von Art. 24c RPG auf betriebsnotwendige altrechtliche Wohnbauten, solange sie landwirtschaftlich genutzt werden, unerwünscht gewesen und sollte ausgeschlossen werden. Denn bei landwirtschaftlicher Nutzung seien derartige Wohnbauten nicht zonenwidrig. Altrechtliche Wohnbauten in der Landwirtschaftszone (allenfalls mit angebautem Ökonomieteil) seien betriebsnotwendig, solange dieser Wohnraum landwirtschaftlich genutzt werde. Diese Bauten würden demzufolge gesamthaft nicht unter Art. 24c Abs. 3 RPG fallen und seien von den Veränderungsmöglichkeiten nach Art. 24c Abs. 2 RPG ausgeschlossen. Soweit Art. 41 Abs. 1 und Art. 43 lit. a (recte: Art. 43a lit. a) RPV Veränderungsmöglichkeiten nach Art. 24c Abs. 2 RPG auch für zonenkonforme Wohnbauten zuliessen, würden sie den Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers sprengen und könnten keine Beachtung finden. Zusammenfassend kommt das Bundesgericht in Erw. 3.9 zum Ergebnis, dass auf eine altrechtliche Wohnbaute in der Landwirtschaftszone, bei der die vorhandene Betriebsleiterwohnung oder das vorhandene Altenteil so genutzt wird, Art. 24c RPG nicht anwendbar ist. Bemerkung: Das Urteil dürfte einschneidende Auswirkungen auf die Baubewilligungspraxis haben. Der revidierte Art. 24c RPG wurde, soweit ersichtlich, seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle vom 23. November 2011 schweizweit auf landwirtschaftlich genutzte altrechtliche Wohnbauten angewendet. Urteil BGer 1c_145_2019
Urteil BGer 5A_127/2019 vom 4. Mai 2020 betreffend gesetzliches Vorkaufsrecht
Das Bundesgericht klärt im Zusammenhang mit dem Vorkaufsrecht im Miteigentumsverhältnis die Frage, in welchem Zeitpunkt das gleich- oder vorrangige Vorkaufsrecht der erwerbenden Person bestehen muss, damit das Vorkaufsrecht gemäss Art. 681 Abs. 2 ZGB entfällt. Demnach muss es im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bestehen. Es genügt nicht, wenn es durch die Eintragung des Vertrages im Grundbuch erst erworben wird (Erw. 6.2.3). Die Frage stellte sich vorliegend bei einem Verkauf eines Baurechtsgrundstücks, auf welchem 32 Stockwerkeinheiten begründet worden waren. Das Baurechtsgrundstück und 27 Stockwerkeinheiten wurden verkauft. In der Folge machte ein bestehender Stockwerkeigentümer als Miteigentümer des baurechtsbelasteten Grundstücks das gesetzliche Vorkaufsrecht gemäss Art. 682 Abs. 2 ZGB am Baurechtsgrundstück geltend. Streitig war in der Folge die Anwendung von Art. 681 Abs. 2 ZGB, wonach das Vorkaufsrecht entfällt, wenn das Grundstück an eine Person veräussert wird, der ein Vorkaufsrecht im gleichen oder in einem vorderen Rang zusteht. Beide Parteien beriefen sich auf ein gleichrangiges Vorkaufsrecht als Miteigentümer des Grundstücks, welches mit dem selbständigen und dauernden Baurecht belastet ist. Das Bundesgericht stützte das Urteil des Kantonsgerichts Wallis, wonach nur dem bestehenden Stockwerkeigentümer ein gesetzliches Vorkaufsrecht zusteht. Gleichzeitig präzisierte das Bundesgericht seine Rechtsprechung zur Frage, wann der Pächter Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes sein muss, damit er sich auf das Pächtervorkaufsrecht nach Art. 47 Abs. 2 BGBB berufen kann. Der Pächter, der sein Vorkaufsrecht geltend macht, muss bereits im Zeitpunkt des Eintritts des Vorkaufsfalls Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes sein (Erw. 6.4.2). Es genügt nicht, wenn er erst im Ausübungszeitpunkt Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes ist. Urteil BGer 5A_127/2019
Urteil BGer 2C_255/2019 vom 9. März 2020 betreffend Besteuerung von Bauland eines Landwirts
Das Bundesgericht bekräftigt in diesem Urteil (daselbst Erw. 2.2.3), dass Art 18 Abs. 4 DBG insofern voraussetzungslos gehalten ist, als die spätere Nutzung und Verwendung des Grundstücks von keiner weiteren Bedeutung ist. Der Tatbestand setzt einzig eine bis zur Privatentnahme oder Veräusserung bestehende Qualifikation als land- und/oder forstwirschaftliches Grundstück voraus. Der Umstand, dass die Käuferschaft das Grundstück unwiderruflich aus dem landwirtschaftlichen Kreislauf herauslöst, steht der Anwendung von Art. 18 Abs. 4 DBG nicht entgegen. Unerlässlich ist jedoch, dass das Grundstück bis zur Veräusserung unter dem Schutz des bäuerlichen Bodenrechts gestanden ist (retrospektive Sichtweise; so bereits Urteil BGer 2C_217/2018 vom 17. Juli 2018 Erw. 2.2.9). Urteil BGer 2C_255/2019
COVID-19-Pandemie
Das Corona-Virus und die damit verbundene COVID-19-Pandemie sind in aller Munde. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wie Versammlungen von Gesellschaften (z.B. Aktiengesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen) auch in Zeiten der Corona-Pandemie rechtssicher abgehalten werden können. COVID-19-Pandemie
Referat zum Thema bäuerliches Bodenrecht
RA Pius Koller referiert am 2. März 2020 im Rahmen der Vorlesung "Bodenmarkt und Bodenpolitik" an der ETHZ zum Thema bäuerliches Bodenrecht.
Scheidung: dank früher Hilfe bessere Lösungen
In der Zeitschrift FrauenLand Ausgabe 6/2018 erschien ein von Frau Barbara Heiniger in Zusammenarbeit mit RA Michael Ritter verfasster Artikel zum Thema "Scheidung: dank früher Hilfe bessere Lösungen. MR Artikel Zeitschrift FrauenLand Ausgabe 6/2018
Treuland-Weiterbildung 2018
RA Pius Koller referiert an der Treuland-Weiterbildung vom 30. November 2018 in Olten zum Thema "Aktuelle Gerichtsentscheide zur Besteuerung von landw. Grundstücken". PR Präsentation Treuland Weiterbildung
Gesellschafts- formen in der Landwirtschaft
RA Pius Koller referiert anlässlich der AGRIDEA-Tagung vom 25. September 2018 zum Thema "Rechtliche Rahmenbedingungen von Gesellschaftsformen". PK Präsentation Agridea 25.09.2018
Luzerner Tierhaltung am Scheideweg?
Anlässlich der Informationsveranstaltung der CVP-Landwirtschaftskommission des Kantons Luzern referiert RA Pius Koller zum Thema "Innere Aufstockung aus rechtlicher Optik". PK Präsentation LBV 2018
Aufteilung des Erwerbseinkommens unter Ehepartnern
RA Micheal Ritter referiert anlässlich der Agrisano Tagung in Windisch vom 19. September 2018 zum Thema "Aufteilung des Erwerbseinkommens unter Ehepartnern". PR Präsentation Agrisano 19.09.2018
St. Galler Erbrechtstagung 2018
Im Rahmen der St. Galler Erbrechtstagung vom 24. August 2018 hält RA Pius Koller einen Vortrag zum Thema "Teilungsregeln im Allgemeinen und in einzelnen besonderen Konstellationen". PK Präsentation St. Galler Erbrechtstagung Luzern 2018
Vorgehen und Stolpersteine bei der Anpassung der Pachtzinse
In der BauernZeitung vom 6. April 2018 erschien ein von RA Michael Ritter verfasster Artikel zum Thema "Vorgehen und Stolpersteine bei der Anpassung der Pachtzinse". Dabei wurde insbesondere auf die per 1. April 2018 in Kraft getretenen Anpassungen der Pachtzinsverordnung und der Schätzungsanleitung eingegangen. BauernZeitung
RA Pius Koller neu Mitglied der "Fachkommission Erbrecht deutsche Schweiz"
Es freut uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass RA Pius Koller vom SAV-Vorstandsausschuss Fachanwalt zum Mitglied der "Fachkommission Erbrecht deutsche Schweiz" gewählt wurde.
Urteil des Bundesgerichts vom 2. Mai 2017
Das Bundesgericht hat sich in einem wegweisenden Urteil mit der Beschwerde von RA Michael Ritter auseinandergesetzt und die Beschwerde gutgeheissen. Die entsprechende Medienmitteilung sowie der Bundesgerichtsentscheid sind online abrufbar.MedienmitteilungEntscheid
Referat zum Thema Pachtrecht im Überblick vom 13. Februar 2017
Am 13. Februar 2017 hielt RA Pius Koller am landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg einen Vortrag zum Thema Pachtrecht. Im Rahmen dieses Referats wurde den Zuhörenden ein Überblick über die zentralen Aspekte des Pachtrechts erteilt. Die Folien zum Referat finden Sie hier: Praesentation Liebegg
Referat zum Thema Bauernland in Bauernhand vom 12. Januar 2017
RA Pius Koller und RA Michael Ritter hielten am 12. Januar 2017 bei der Orion Rechtsschutz-Versicherung AG in Basel ein Referat zum Thema Bauernland in Bauernhand. Im Rahmen dieses Referats wurde den Zuhörenden ein kurzer Einblick in die Spezialbestimmungen des Landwirtschaftsrechts gewährt. Das Referat finden Sie hier: PR Präsentation Orion
Vorkaufsrecht bei Miteigentum: BGer 5A_1006/2015
Im Urteil 5A_1006/2015 hat sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob einem Miteigentümer das gesetzliche Vorkaufsrecht an drei Grundstücken im Miteigentum zusteht, die zusammen mit drei anderen Grundstücken als Paket zu einem Gesamtpreis verkauft worden sind. RA Pius Koller hat sich mit diesem Urteil und den damit verbundenen Folgerungen für das bäuerliche Bodenrecht befasst. drsk Miteigentum
Wie gross darf eine Remise sein? BGer 1C_567/2015
Das Bundesgericht hat sich im Entscheid 1C_567/2015 zum Thema der Grösse einer Remise geäussert. RA Pius Koller hat sich mit diesem Entscheid sowie der Praxis auseinandergesetzt. drsk Baubewilligung Remise
Bauen ausserhalb Bauzone - Geflügelmaststall: BGer 1C_397/2015
Im Entscheid 1C_397/2015 vom 9. August 2016 äusserte sich das Bundesgericht zur Baubewilligung eines Geflügelmaststalls in der Landwirtschaftszone sowie der Landschaftsschutzzone. RA Michael Ritter hat sich mit diesem Entscheid auseinandergesetzt. drsk Gefluegelmaststall
Pius Koller ist neu Fachanwalt SAV Erbrecht
Pius Koller wurde im Anschluss an den 11. Erbrechtstag vom 25. August 2016 in Luzern der Titel als Fachanwalt SAV Erbrecht verliehen. Wir freuen uns, unsere Kompetenz in unserem Spezialgebiet Erbrecht ausgebaut zu haben und Sie in diesem Rechtsbereich beraten und vertreten zu dürfen.
Bürobezug und neuer Webauftritt
Wir freuen uns, Sie im Internet mit unserem neuen Auftritt begrüssen zu dürfen.
Zeitgleich eröffnen wir unser Büro an der Bachstrasse 10 in 4313 Möhlin. Wir freuen uns über Ihr Feedback und auf Ihren Besuch.
Pius Koller und Michael Ritter