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Unsere aktuellen News auf einen Blick

  • 21.03.2023

    Referat zum Thema «Der Umgang mit Tierschutzkontrollen»

    Im Rahmen der Regionalveranstaltungen des Verbands Thurgauer Milchproduzenten hielten RA Michael Ritter und MLaw Xenia Barth am 7. und 8. März 2023 ein Referat zum Thema «Der Umgang mit Tierschutzkontrollen». Präsentation der Umgang mit Tierschutzkontrollen

  • 20.03.2023

    Direktzahlungen zu Unrecht gekürzt; Urteil WBE.2021.414 des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 28. November 2022

    Mit diesem Urteil stellte das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau klar, dass für die Annahme eines Wiederholungsfalls im Sinne von Anhang 8, Ziff. 1.2 DZV beim selben Kontrollpunkt der gleiche oder ein analoger Mangel bereits in der Kontrolle für das gleiche Beitragsjahr oder in einer Kontrolle für die drei vorangegangenen Beitragsjahre beim selben Bewirtschafter oder bei derselben Bewirtschafterin festgestellt worden sein muss. Gemäss Anhang 8, Ziff. 2.3.1 lit. c DZV bildet ein Kontrollpunkt ein unvollständiges, fehlendes, falsches oder unbrauchbares Auslaufjournal für angebundene Tiere der Rinder- und Ziegengattung. Ein anderer, davon zu unterschiedener Kontrollpunkt bildet Anhang 8, Ziff. 2.3.1 lit. d DZV, wonach der Abstand zwischen zwei Auslauftagen für angebundene Tiere der Rinder- und Ziegengattung nicht mehr als zwei Wochen betragen darf. Die beiden Kontrollpunkte dürfen nicht vermischt werden (E. 5.1). Im vorliegenden Fall wurde dem Beschwerdeführer bei der Tierschutzkontrolle vom 1./2. Oktober 2020 seitens des Veterinärdienstes gemäss dem Kontrollrapport und Erläuterungsschreiben vorgeworfen, vier Mastrindern während mehr als 14 Tagen keinen Auslauf gewährt zu haben (Kontrollpunkt Anhang 8, Ziff. 2.3.1 lit. d DZV). Erst im Rahmen des Schreibens der Abteilung Landwirtschaft betreffend die Beurteilung der Direktzahlungen für das Jahr 2020 wurde neben dem Umstand, dass den vier Mastrindern während mehr als 14 Tagen kein Auslauf gewährt worden sei, bemängelt, dass die Tiere im Auslaufjournal nicht separat aufgeführt worden seien (E. 5.2). Bei der Nachkontrolle vom 26. Januar 2021 wurde dem Beschwerdeführer vom Veterinärdienstes als auch von Landwirtschaft Aargau dagegen vorgeworfen, dass im Auslaufjournal nicht oder nicht glaubwürdig gewährte Ausläufe eingetragen worden seien (Kontrollpunkt Anhang 8, Ziff. 2.3.1 lit. c DZV). Dieser Mangel ist jedoch nicht mit dem Mangel der ersten Kontrolle gleichzustellen. Aus diesem Grund und entgegen den Ausführungen der Abteilung Landwirtschaft Aargau lag kein Wiederholungsfall vor. Dem entsprechend hätte auch die Punktezahl bei der Kürzung der Direktzahlungen nicht verdoppelt werden dürfen (E. 5.2). Das Verwaltungsgericht reduzierte deshalb die von Landwirtschaft Aargau vorgenommene Kürzung von Fr. 61'291.80 auf Fr. 5'400.00 (E. 5.2 f.). Urteil WBE.2021.414. Urteil Verwaltungsgericht vom 28. November 2022

  • 17.03.2023

    Wir sind Dress-Sponsor der U13 von Volley Möhlin

    Die U13 von Volley Möhlin konnte in den von uns gesponserten Dressen erste Turniererfahrungen sammeln. Wir wünschen den jungen Spielerinnen weiterhin viel Spass und Erfolg. Foto U13 Volley Möhlin

  • 24.02.2023

    Herzliche Gratulation an Fabienne Hoenke zum Schweizermeistertitel

    Fabienne hat an den Schweizer Hallenmeisterschaften mit 23.95 sec. einen neuen Rekord über 200 m in der Kategoire U20 Indoor aufgestellt. Wir gratulieren Fabienne zu ihrer Glanzleistung und sind stolz, ihr persönlicher Sponsor zu sein. NFZ Bericht

  • 17.02.2023

    Wir sind persönlicher Sponsor von Fabienne Hoenke aus Möhlin

    Fabienne Hoenke aus Möhlin ist eine Nachwuchshoffnung der Schweizer Leichtathletik. Sie ist 19 Jahre jung und Mitglied des Nachwuchs-Nationalkaders. Fabienne ist aktuell U20 Schweizermeisterin über 200 m Indoor und Outdoor sowie in der Kategorie U16 die Allzeitbeste über 60 m Hürden Indoor und 80 m Outdoor. Wir sind stolz, persönlicher Sponsor von Fabienne Hoenke zu sein und wünschen ihr viel Erfolg für die neue Leichtathletiksaison. Steckbrief Fabienne Hoenke

  • 14.02.2023

    Referat zum Thema bäuerliches Bodenrecht

    RA Pius Koller hält am 13. März 2023 den jährlichen Vortrag an der ETH zum bäuerlichen Bodenrecht.

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